RECHTSANWÄLTIN FACHANWÄLTIN FÜR STEUERRECHT
 RECHTSANWÄLTINFACHANWÄLTIN FÜR STEUERRECHT
Das Steuerrecht ist so vielschichtig wie die Interessen, die hiervon betroffen sind.

Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, nicht nur den Schwerpunkt meiner Tätigkeit sondern vielmehr die gesamte Kanzleiarbeit auf das Steuerrecht auszurichten. Bei der heutigen Fülle von gesetzlichen Bestimmungen, der ständigen Novellierung der Gesetze und Verordnungen, dem stetig wachsenden Bestreben des Staates nach mehr Einsicht und Kontrolle, Stichwort „gläserner Bürger“, dem ständigen Anwachsen von Sonderrechtsgebieten und der zunehmend unübersichtlich werdenden Rechtssprechung ist es erfahrungsgemäß nur der spezialisierten Rechtsanwältin möglich, ihre Mandanten optimal zu beraten und zu vertreten.

Die Philosophie der Kanzlei ist es, den Mandanten lösungsorientiert, rechtlich fundiert und interdisziplinär in allen Fragen des Steuerrechtes als Beraterin zur Seite zu stehen.

Das spezialisierte Angebot der Dienstleistungen meiner Kanzlei ist im wesentlichen in folgende Beratungsfelder unterteilt:
  • Rechtsberatung in den Bereichen Gesellschafts,- Arbeits,- Sozial- und Betreuungsrecht einschließlich Vertragsgestaltung
  • allgemeine Steuerberatung
  • Rechnungswesen
  • Jahresasbschlüsse
  • Steuerstrafverfahren
  • Existenzgründungen